SEPA-Lastschriftmandat
Allgemeine Erläuterungen zur Einzugsermächtigung und zum SEPA-Lastschriftmandat des Vereins Freunde und Förderer der Grundschule St. Wolfgang e.V. (nachfolgend: der Verein)
Das Vereinsmitglied ermächtigt den Verein widerruflich, die zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von seinem Konto einzuziehen. Außerdem wird das zuständige Kreditinstitut angewiesen, die vom Zahlungsempfänger Freunde und Förderer der Grundschule St. Wolfgang e.V. angestoßenen Lastschriften einzulösen.
Das Vereinsmitglied kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.